Heizöl

Ihr Lieferant für Heizöl bei Rastatt

Sie haben Artikel und Meldungen in der Zeitung gelesen, in denen von einer Austauschpflicht für Ölheizungen die Rede ist und sind verunsichert, ob Sie in Zukunft noch an Ihrer "alten" Ölheizung festhalten können? Man hat Ihnen davon erzählt, dass ab dem Jahr 2026 ein Betriebsverbot für Ölheizungen greift? Natürlich möchten Sie nun wissen, was es mit den Ölheizungen 2026 auf sich hat und welchen Anforderungen Ihr Heizsystem zukünftig genügen muss. Das Team von Späth Mineralöle möchte in all diesen Punkten für Klarheit sorgen!

 

Wenden Sie sich an das Team von Späth Mineralöle, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten wie es sich in Bezug auf "Ölheizung verboten" oder eine etwaige Austauschpflicht für die Heizung verhält. Hier werden Sie umfassend zum Thema Ölheizungen 2026 informiert und bekommen aufgezeigt, welche Möglichkeiten Sie im Hinblick auf das Heizung erneuern nun haben.

Ölheizung verboten - Dies ist pauschal so nicht richtig!

Eine pauschale Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nicht! In diesem Punkt können Sie also schon einmal aufatmen. Diese Austauschpflicht gibt es auch nicht in Bezug auf das Stichjahr 2026. Allerdings sieht das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, durchaus vor, dass grundsätzlich keine neuen Ölheizungen ohne Einbindung einer weiteren erneuerbaren Wärmequelle mehr verkauft werden sollen. Dieses Gebot soll ab dem Jahr 2026 greifen. Hintergrund dieser Vorschrift ist selbstverständlich das Anliegen des Gesetzgebers langfristig einen klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen und den CO2 Austoß insgesamt zu reduzieren.

 

Doch die Umstellung der ölbetriebenen Heizungsanlagen auf andere Typen von Heizungsanlagen bei Verbrauchern oder in Betrieben kennt auch zahlreiche Ausnahmen und zudem Förderungsmöglichkeiten.

Wann ist eine Ölheizung verboten oder muss ausgetauscht werden?

Für Ölheizungen 2026 gilt, dass diese dann ausgetauscht werden müssen, wenn sie älter als 30 Jahre sind und einen Konstant-Temperatur-Kessel im Nennleistungsbereich von 4 bis 400 kW besitzen. Ab dem Jahr 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr verkauft werden, ohne dass sie über die Einbindung einer zusätzlichen erneuerbaren Wärmequelle verfügen. Weiter genutzt werden darf die alte Ölheizung aber natürlich auch über das Jahr 2026 auch noch. Zudem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie beim Umstieg von einer Ölheizung auf ein anderes Heizsystem von Förderungen für die Heizung profitieren können.

Welche Ausnahmen von der Austauschpflicht für die Ölheizung gibt es?

Auch dann, wenn eine Ölheizung älter als 30 Jahre ist muss diese von Ihnen dann nicht ausgetauscht werden, wenn mit ihr ein typisches Eigenheim beheizt wird, in welcher bis zu zwei Wohneinheiten leben. Weitere Bedingung ist, dass der Hauseigentümer,  selbst zum 1. Februar 2002 im betreffenden Haus lebte. Alternativ ist es möglich, dass durch einen Eigentümerwechsel eines Einfamilienhauses nach dem 1. Februar 2002 die Verpflichtung zum Austausch der Ölheizung bis zu zwei Jahre später erfolgen kann.

 

Zudem sind Heizsysteme von der Austauschpflicht Ölheizungen 2026 ausgenommen, wenn eine technische Umrüstung der Heiztechnik nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Solarmodule nicht in ausreichender Anzahl angebracht werden können oder die betreffende Immobilie nicht an die Gasversorgung oder die Fernwärme angeschlossen werden kann. Neben der nicht vorhandenen technischen Möglichkeit der Installation alternativer Wärmeerzeugung kann auch eine unbillige finanzielle Härte von der Ölheizung Austauschpflicht befreien.

Eine individuelle Beratung, die ganz auf Ihre persönliche und wohnliche Situation zugeschnitten ist, erhalten Sie durch das Team des Familienbetriebs Späth Mineralöle. Dank lanjähriger Erfahrung und detaillierter Fachkenntnisse können wir Sie umfassend zum Thema Ölheizungen 2026 und Förderung Ölheizung informieren. Gemeinsam überlegen wir, wann und in welcher Form Ihre Heizung erneuert werden kann und sollte.

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